HBA-Toppanel

DIREKT-KONTAKT

Telefon 06126 / 9566-0

oder per E-Mail
Drucken E-Mail

Fonds-Kickbacks müssen bei Zuführungsquote angerechnet werden!

Auslegungsentscheidung der BaFin zur Mindestzuführung in der fondsgebundenen Lebensversicherung bringt viele Versicherer in Zugzwang

Mit der Veröffentlichung der BaFin vom 22. Dezember 2009 werden die Versicherer gezwungen, die Kickbacks aus den Fonds bei der Bestimmung der Mindestzuführung zu berücksichtigen.

Dies bedeutet wohl für viele Versicherer eine Veränderung bei der Bestimmung der Quote, eine erhöhte Zuführung zur RfB und eventuell sogar eine Ausschüttung zusätzlicher Überschussanteile aus der Quelle "übriges Ergebnis".

Fraglich ist nunmehr, inwieweit aktuelle und zurückliegende Deklarationen betroffen sind. Außerdem stellt sich damit die Frage nach der Gesamtprofitabilität der betroffenen Produkte. Zu klären ist ebenso, wie ein bestehendes Problem für die zukünftigen Produkte vermieden werden kann. Dazu sind Veränderungen der Konditionen der Fondsgesellschaften zu diskutieren. Das dürfte für alle Produktgenerationen gelten. Außerdem sollte der in der Veröffentlichung angedeutete Weg eines vertraglichen Ausschlusses einer Überschussbeteiligung bei allen Produktentwicklungen geprüft werden, soweit keine Überschüsse aus der Quelle Risiko zu verteilen sind.


Letztlich geht es um die Klärung und Sicherung der dauerhaften Profitabilität der Lebensversicherung - für Versicherungskunden und Versicherungsunternehmen.

Die Original-Veröffentlichung der BaFin finden Sie hier

 

[Zurück]