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15.04.2007

Wie Versicherer mit dem AGG sicher umgehen, ohne VVG und VAG  zu vernachlässigen

Als am 18.08.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nach langen Debatten in Kraft getreten ist, mussten sich Versicherer nicht nur fragen, wie sie die arbeitsrechtlichen Anforderungen in ihren Unternehmen rechtssicher umzusetzen hatten; auch auf die Produkt- und Prämiengestaltung der Versicherer sowie auf die Kommunikation mit den Versicherten nimmt das AGG Einfluß. In §§ 19 und 20 des AGG sind die zivilrechtlichen Anforderungen, Benachteiligungsverbote und Ausnahmen geregelt. Bei genauerer Betrachtung stellt sich rasch heraus, dass die Verbote und Ausnahmeregelungen, die im AGG festgelegt sind, den Anforderungen der ab 2008 geltenden VVG-Reform und dem VAG zum Teil deutlich widersprechen. Dies wird zum Beispiel deutlich, wenn es um die angemessene Risikoprüfung nach VAG geht, wonach unterschiedliche Risiken unterschiedlich behandelt werden müssen, das AGG dagegen gibt Grenzen bei der Differenzierung vor.

Versicherer sind verunsichert – HBA zeigt praktikable Lösungen
In welchem juristischen Spannungsfeld AGG, VAG und VVG zueinander stehen und welche Maßnahmen Versicherer ergreifen müssen, um weder in die Diskriminierungsfalle zu geraten noch Gefahr zu laufen, ihr Geschäftsmodell im Jahr 2008 zu gefährden, hat HBA im Detail untersucht und gemeinsam mit den KarstadtQuelle Versicherungen einen Lösungsansatz entwickelt.

Welche Widersprüche zu überwinden sind und welche Fragen sich Versicherer jetzt stellen müssen,  hat Dr. Christian Weyerstall, Principal bei der HBA-Consulting AG, in einem Pressebericht der Versicherungswirtschaft dargelegt. Den Bericht finden Sie hier.

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