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Neue Pflichten für Versicherer nach Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Experten-Taskforce bündelt pragmatische Lösungen

1. Juli 2009 – Auf die Versicherer kommt schon wieder erhöhter Verwaltungsaufwand zu: Wegen des neuen Gesetzes zum Versorgungsausgleich, das im September 2009 in Kraft tritt, muss vieles umgekrempelt werden. Schnelle und pragmatische Lösungen müssen her, denn die Zeit drängt. Die HBA-Consulting AG hat jetzt eigens für Versicherer eine Experten-Taskforce zum Thema "Versorgungsausgleich" eingerichtet.

Das neue VAStrRefG (Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs) sieht ab dem 01.09.2009 die reale Teilung von Versorgungsanrechten einschließlich der durch Riesterverträge erworbenen Anrechte vor. Jede Form der privaten und betrieblichen Altersvorsorge unterliegt der neuen Gesetzgebung. Die Auswirkungen auf die Versorgungssysteme und die Auskunftsprozesse der Versorgungsträger sind immens. Zudem bedeuten die Übernahme zusätzlicher Risiken, zum Beispiel Absicherung der Waisenversorgung und des Sterbegelds, und die lebenslangen Versorgungszusagen für Personen, die bislang nicht ins Versorgungssystem gehörten, für Versicherer erhöhten Verwaltungsaufwand. Versicherer und Versorgungsträger stehen unter Zeitdruck und benötigen schnell pragmatische Lösungen.

Unter der Verantwortung von Wolfgang Stöberl, Leiter des Strategischen Geschäftsfeldes Produktentwicklung & Aktuariat im Haus der HBA-Consulting AG, setzt sich ein Spezialisten-Team sowohl mit den strategischen Fragestellungen, die sich für Versicherer ergeben, als auch mit konkreten Lösungsansätzen einschließlich vertriebspolitischer Aspekte auseinander. "Versicherer werden zukünftig nicht nur mit einer großen Menge an Auskunftsprozessen konfrontiert, sie müssen zudem völlig neue Geschäftsvorfälle implementieren", so beschreibt Wolfgang Stöberl die komplexen Auswirkungen des Gesetzes. "Besonders die Auskunft an das Familiengericht, aber auch die Durchführung von Teilungen und die Zulagenumbuchungen bei Riester-Verträgen bilden neue Geschäftsvorfälle, die es bislang so nicht gab."

Versicherer können ihre neuen Aufgaben nur rechtssicher wahrnehmen, wenn sie sich von Anfang an aller prozess- und systembezogenen sowie versicherungstechnischen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung bewusst sind und eine klare Vorstellung von den Umsetzungsschwerpunkten und -prioritäten entwickeln. Hier setzt die Arbeit der Taskforce an. Sie hat die umfangreichen Fragen, die Versicherer lösen und umsetzen müssen, analysiert, bewertet, priorisiert und gelistet und im Sinne eines umfassenden Prüfverfahrens handhabbar gemacht.

Die HBA Experten-Taskforce hat daraus ein fundiertes Leistungspaket geschnürt, mit dem Versicherer und Versorgungsträger das Thema "Versorgungsausgleich" komplett in den Griff bekommen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Spezialfragen zu Riesterverträgen und auf vertrieblichen Ansätzen, die Versicherer nutzen sollten. Zudem werden u. a. Fragen nach der Bestandsführung gesplitteter Verträge, zur Gestaltung von Ausgleichsverträgen und zur technischen Unterstützung der Auskünfte und Neuanlagen beantwortet. "Wir beleuchten alle Ebenen, die von den Auswirkungen der Gesetzgebung betroffen sind. Der Mehrwert für unsere Kunden ergibt sich durch die Vollständigkeit des Ansatzes", fasst Wolfgang Stöberl die Vorgehensweise der Taskforce zusammen. Erste Ergebnisse der Taskforce bietet die HBA-Consulting AG im Strategieworkshop "Versorgungsausgleich" an, der Versicherern hilft, die neuen Anforderungen stufenweise umzusetzen und die passende Umsetzungsstrategie auszuwählen.

Die HBA-Consulting AG in Idstein hat sich Lösungen für die beständige Optimierung der Geschäftsprozesse in Versicherungsunternehmen, zusätzliche vertriebsunterstützende Services, maßgeschneiderte Konzepte und die Unterstützung bei der Umsetzung neuer Rechtsgrundlagen in Finanzdienstleistungsunternehmen auf die Fahnen geschrieben.

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